Freiflächenphotovoltaikanlagen - Kriterienkatalog

Freiflächenphotovoltaikanlagen. (Bild: mrganso/pixabay.com)
Freiflächenphotovoltaikanlagen. (Bild: mrganso/pixabay.com)

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) sind in der Regel nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, sodass ein Bebauungsplan und parallel auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 und 24.11.2022 Kriterien für die Standortbewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen.

Ein Bauleitplanungsverfahren wird auf Antrag eines Investors entsprechend den nachfolgenden Kriterien von der Verwaltung vorgeprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Stichtag für die Berücksichtigung von Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Solarparks ist jeweils der 1. Oktober eines Kalenderjahres für das Folgejahr.

Anträge können schriftlich an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim oder elektronisch per E-Mail an stadtbauamt@bad-mergentheim.de gestellt werden.