„Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach
Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.01.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach, aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.