Grundsteuer-Bescheide: Stadt betont Aufkommens-Neutralität

Die Bescheide basieren nun auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer (also der Abgabe für bebaute und unbebaute Grundstücke) neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Festlegung der Steuersätze als verfassungswidrig eingestuft hat. In Baden-Württemberg greift deshalb nun unter anderem ein so genanntes „modifiziertes Bodenwertmodell“ für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Privat- und Gewerbegrundstücke), in das neben der Fläche auch die Bodenrichtwerte des unabhängigen Gutachterausschusses einfließen.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat die entsprechenden Hebesätze von 350 auf 500 (Grundsteuer A, dies sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und von 390 auf 750 (Grundsteuer B) angehoben. Damit hat er einen Wert angesetzt, um weitgehend aufkommensneutral zu sein. „Das bedeutet im Klartext: Die Stadt Bad Mergentheim wird mit der neuen Grundsteuer nicht wesentlich mehr Geld einnehmen als bisher. In der Gesamtbetrachtung über alle Betroffenen steigt die Steuerbelastungen für Bürgerinnen und Bürger kaum“, sagt OB Udo Glatthaar. In Zeiten klammer Kommunal-Kassen liege darin ein starkes Signal des Gemeinderates, für das er sehr dankbar sei.
Auch wenn die Stadt mit der Grundsteuer grundsätzlich nicht mehr Geld einnimmt, kommt es dabei zu individuellen Verschiebungen, Entlastungen oder Mehrbelastungen für Grundstückbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer. Diese sind jedoch dem neuen und von außen vorgegebenen Berechnungsverfahren geschuldet, betont die Stadt.
Die Stadt weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern auf das Informationsblatt hin, das jedem Steuerbescheid beigefügt ist. Dort werden die Berechnungsformeln erläutert. Informationsblätter und Grafiken dazu hat die Stadt auch auf ihrer Internetseite www.bad-mergentheim.de hinterlegt (im Wegweiser oder über das Such-Stichwort „Grundsteuer“ zu finden).