Kommunale Wärmeplanung
Worum geht es?
Um die Wärmewende meistern zu können, bedarf es einer großen Transformation in den Bereichen
- Reduzierung des Wärmebedarfs durch Sanierung von Gebäuden bzw. der Effizienzsteigerung von Geräten
- Wärmeproduktion durch CO2-neutrale, erneuerbare Energien
Diese Transformation benötigt eine konkrete, kommunale Strategie, die sich an den lokalen Gegebenheiten orientiert und dadurch die vorhandenen Potenziale voll berücksichtig. Die sogenannte "kommunale Wärmeplanung".
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er bildet die Grundlage - sozusagen einen kommunalen Fahrplan - um bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung für Bad Mergentheim zu erreichen. Da es sich um ein strategisches Planungsinstrument handelt, welches den Fahrplan für die Wärmewende der Gesamtstadt aufzeigt, sind konkrete Maßnahmen auf Ebene einzelner Gebäude aktuell noch nicht möglich.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude. Daher ist es besonders wichtig, dass BürgerInnen auch heute schon aktiv in die Sanierung der Gebäude und damit zur Reduktion des CO2-Ausstoßes investieren. Informationen über mögliche Förderungen zur Gebäudesanierung erhalten Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg. Sie sind EigentümerIn eines Gebäudes innerhalb des Stadtsanierungsgebietes Altstadt-Stadtgarten in Bad Mergentheim? Dann können Sie sich über Sanierungs- und Fördermöglichkeiten mit unserem Stadtbauamt in Verbindung setzen.
Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Um die Wärmeversorung zukunftsfähig zu machen, müssen wir die Energie nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme decken.
Jede Kommune entwickelt daher im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
(Quelle: Umweltminiserium Baden-Württemberg)
Wo steht Bad Mergentheim?
Im erste Schritt unserer Wärmeplanung wurde gemeinsam mit dem Büro EGS-plan, Stuttgart, eine Bestandsanalyse vorgenommen. Hierbei wurde der Gesamtwärmebedarf von 319GWh pro Jahr festgestellt. Dies entspricht einem Treibhausgasausstroß von rund 56.000 Tonnen CO2 pro Jahr bzw. 2,6 Tonnen CO2 pro EW/Jahr. Der Anteil fossiler Brennstoffe betrug für das Jahr 2022 in der Gesamtstadt noch 67%.
Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt wurde die Potenzialanalyse erstellt. Hierbei wurden drei wesentliche Fragen analysiert:
- Welche Einsparpotenziale existieren?
- Welche erneuerbaren Energien können für die jeweiligen Gebäude-Cluster gewählt werden?
- Wie hoch kann der mögliche Anteil der Wärmedeckung sein?
Das Einsparpotenzial durch Sanierungsmaßnahmen sowie eine höhere Energieeffizienz liegt bei 23 Prozent. Es wurden verschiedene Bereiche untersucht, wie Mergentheim 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen kann. Dies wird ein Mix unterschiedlicher Energieträger sein.
Wie kann aus diesen Potenzialen eine klimaneutrale Wärmeversorgung für das Jahr 2040 aufgebaut werden? Welche Energieträger sowie Versorgungssystheme sind sinvvoll? Wie sehen Transformationspfade aus? Hierfür wurde ein Zielszenario, das sogenannte Zielfoto entwickelt.
Um räumlich höher aufgelöste Lösungsoptionen darzustellen wurden auf Ebene der Gebäude-Cluster detaillierte Cluster-Steckbriefe erstellt. Diese können im Download-Bereich (unten) eingesehen werden.
Maßnahmenentwicklung:
Gemäß §27(2) des KlimaG BW sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren begonnen werden soll.
Es wurden insgesamt zehn Maßnahmen für Bad Mergentheim entwickelt. Hiervon wurden fünf Maßnahmen priorisiert.
Die fünf priorisierten Maßnahmen, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden soll sind demnach:
- Stromnetzcheck
- Roadmap "grünes Gas"
- Erschließung Potenzial Sanierung und Effizienzsteigerung
- BEW Transofrmationsstudie Mergentheim
- BEW Studie Kläranlage Mergentheim
Um diese Maßnahmen vorantreiben zu können bedarf es zudem der Schaffung verwaltungsinterner Strukturen wie z.B. Personal, Berücksichtigung bei Fachplanungen, Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen etc. Zudem möchte die Stadtverwaltung Kommunikationskonzepte und Beratungsangebote entwickeln.
Eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen sowie nochmals der Bestands-, und Potenzialanalyse und dem Zielfoto erhalten Sie weiter unten in der Präsentation zur Kommunalen Wärmeplanung.
Wie geht es weiter und wann stehen ausführlichere Informationen zur Verfügung?
Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan im Dezember 2023 beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung mit der Veranlassung der weiteren Schritte beauftragt.
Die Maßnahmen Stromnetzcheck, Roadmap grünes Gas sowie BEW Transformationsstudie Mergentheim wurden bereits angestoßen. Mit ersten Ergebnissen kann Ende 2024 gerechnet werden. Die Maßnahme BEW Studie Kläranlage Mergentheim steht in Abängigkeit mit der Maßnahme Roadmap grünes Gas. Sie wird daher vorraussichtlich erst ab Anfang/Mitte 2025 starten können. Die Maßnahme Erschließung Potenzial Sanierung und Effizienzsteigerung betrifft für die kommunalen Liegenschaften vor allem die Sachgebiete Hochbau und Gebäudemanagement. Um einen Sanierungsgrad von 2% zu erreichen, müssen jährlich rund 3 kommunale Gebäude saniert werden. Dies ist als Faustzahl zu sehen. Der Sanierungsfahrplan sieht aktuell die Sanierung von Kindergarten- und Schulgebäuden vor.
Der gesamte Bericht der kommunalen Wärmeplanung steht Ihnen unten zum Download bereit.
Wichtig: Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine "strategische Planung" für die Gesamtstadt; konkrete Folgen für einzelne EigentümerInnen werden erst im weiteren Prozess konkretisiert.
Welche Rechtsverbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?
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Die Wärmeplanung bleibt eine informelle, strategische Planung ohne direkte rechtliche Außenwirkung.
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Eine verbindliche Festsetzung findet nur statt, wenn durch zusätzliche, optionale Entscheidung(en) für Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten ausgewiesen werden (§ 26 WPG). Die entsprechenden Regelungen des GEG zum Heizungstausch und für Übergangslösungen (§ 71 Abs. 8 Satz 3, § 71k Abs. 1 Nr. 1 GEG) gelten in den ausgewiesenen Gebieten ab einem Monat nach diesem zusätzlichen Beschluss durch die Gemeinde.
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Diese Festsetzung bewirkt keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.
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In Baden-Württemberg besteht noch Nachholbedarf: Möchte eine Gemeinde eine solche gebietsweise Festsetzung frühzeitig erlassen, muss sie die Eignung zu einem Wasserstoffnetzausbaugebiet nachträglich prüfen und abwägen.
(Quelle: kea-bw.de)
Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie an stadtbauamt@bad-mergentheim.de.
Gerne können Sie sich auch bei der KEA Baden-Württemberg informieren (s. unten).