Außenbewirtschaftung (Gastronomie)
Außenbewirtschaftungen für Gastronomiebetriebe können auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Befindet sich die Außenbewirtschaftung auf der Privatfläche einer Gaststätte, dann wird die Bewirtung im Freien lediglich mit der nötigen Gaststättenerlaubnis bzw. im nachhinein durch eine Erweiterung der Gaststättenerlaubnis erteilt. Hierfür ist das Ordnungs- und Gewerbeamt SG 32-1 zuständig.
Anträge hierzu erhalten Sie beim jeweiligen Sachgebiet im Bahnhofplatz 1 .
Dem Antrag ist eine genaue Planskizze beizufügen. Anzugeben ist außerdem, für welchen Zeitraum und in welcher Tageszeit die Außenbewirtschaftung stattfinden soll.
Die Gebühren bemessen sich bei dieser Sondernutzungserlaubnis nach der Dauer der Erlaubnis, der Einstufung des Gebietes, in dem sie ausgeübt wird und der Fläche.
Ihre Ansprechpartner
Sabine
Stutz
Zimmer:
E.12
Telefon:
07931 573215
sabine.stutz@bad-mergentheim.de
Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Andrea
Hackmann
Zimmer:
1.06
Telefon:
07931 573000
ordnung.soziales@bad-mergentheim.de
Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Zuständiges Amt
SG 32-2 Verkehrswesen
Anschrift
Neues Rathaus
Bahnhofplatz 1
97980
Bad Mergentheim
Anfahrt planen
Telefon:
07931 573000
Telefax:
07931 573900
strassenverkehr@bad-mergentheim.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr