Mobilfunkausbau im Stadtgebiet von Bad Mergentheim
Seit 2013 muss der jeweilige Netzbetreiber, der in Bad Mergentheim einen Mobilfunkstandort errichten will, die Stadt in die Planung mit einbeziehen. Dieses Mitwirkungsrecht bei der Suche nach neuen Mobilfunkstandorten sichert § 7a der 26. BImSchV. Hiernach kann die Stadt gegenüber dem Netzbetreiber erklären, dass diese bei der Suche nach geeigneten Standorten aktiv mitwirken möchte. Diese Mitwirkung wird von der Stadt Bad Mergentheim umgesetzt. Zur Abgabe dieser Mitwirkungsabsicht hat die Stadt nach Eingang der Anfrage des Netzbetreibers einen Monat Zeit und kann anschließend Alternativstandorte vorschlagen, zu denen der Netzbetreiber qualifiziert Stellung beziehen muss.
Eine Mobilfunkanlage kann nur dann in Betrieb gehen, wenn im Rahmen des vorlagerten Standortbescheinigungsverfahrens von der Bundenetzagentur geprüft wurde, dass die für Funkanlagen vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden und die weiteren einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Folgende Mobilfunkstandorte sind aktuell im Stadtgebiet von Bad Mergentheim geplant:
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Dainbach (Ersatzstandort im Außenbereich für bestehende Anlage im Ortskern)
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Hachtel (Standortsuche im Hachteler Wald)
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Neunkirchen (auf bestehendem Mast)
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Rengershausen (Standortsuche im Bereich Steinlagerplatz)
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Stuppach (Standortsuche wurde abgebrochen)
- Errichtung einer Mobilfunkanlage bei Wachbach (Standortsuche im Bereich Holzlagerplatz)
Weiterführende Links zum Thema Mobilfunkausbau:
EMF-Karte der Bundesnetzagentur - Standorte der Mobilfunkanlagen in einer Übersichtskarte
Fragen und Antworten zu Mobilfunk und 5G
Neue Landesbroschüre Mobilfunk und 5G
Elektromagnetische Felder - Vortrag von Clemens Mehnert von der LUBW